Rockmann Industrieauktionen GmbH & Co. KG

Versteigerungsbedingungen

Die wichtigsten Bedingungen für die Teilnahme an unseren Versteigerungen. Vollständig geregelt in den Allgemeinen Verkaufs- und Versteigerungsbedingungen.

Teilnahme

Soweit nicht anders vermerkt, können an unseren Versteigerungen grundsätzlich volljährige Verbraucher und Unternehmer sowie juristische Personen teilnehmen. Angebote im Rahmen von Freiverkäufen und reinen Online-Auktionen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein vorhandenes und nicht gesperrtes Benutzerkonto mit den geforderten Pflichtangaben.

Wir verkaufen die angebotene Ware ausschließlich im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Eigentümers oder sonstig Berechtigten (z. B. Insolvenzverwalter, Banken, Leasinggesellschaften bzw. Sicherungsgläubiger). Vertragspartner werden der Käufer und der Eigentümer.

Termine und Ablauf

Die Termine der Versteigerungen und ihre Laufzeiten veröffentlichen wir auf unserer Homepage. Wir behalten uns vor, die Laufzeit zu verkürzen oder zu verlängern, bevor die Auktion begonnen hat, sowie die in einem Versteigerungskatalog angegebene numerische Folge zu ändern, Positionen zusammenzufassen oder zurückzuziehen.

Wir bestimmen einen Start- oder Festpreis, die Steigerungsliste der Gebote sowie die Frist, innerhalb derer Gebote abgegeben werden können. Für die Bestimmung des Versteigerungsendes ist ausschließlich unsere Systemuhr maßgebend.

Gebote

Durch die Abgabe eines Gebots gibt der Käufer ein verbindliches und unwiderrufliches Kaufgebot ab. Ein Gebot erlischt, wenn während der Angebotsdauer seitens eines weiteren Käufers ein höheres Gebot abgegeben wird.

Sofern innerhalb der letzten zwei Minuten der Bietzeit ein übersteigendes Gebot abgegeben wird, verlängert sich die Bietzeit um zwei Minuten. Dies geschieht so lange, bis innerhalb des Zeitraums von zwei Minuten kein neues Höchstgebot mehr eingeht.

Zuschlag

Nach Beendigung der Auktion bieten wir das Gebot des Höchstbietenden durch eine per E-Mail versendete Bestätigung an. Diese Mitteilung entspricht dem Zuschlag im Sinne des § 156 Satz 1 BGB und wird mit der Absendung durch uns wirksam. Der Zuschlag fällt unter Vorbehalt der Zustimmung des Absonderungs- oder Aussonderungsgläubigers oder des jeweiligen Auftraggebers — Sie erhalten binnen 21 Tagen einen rechtswirksamen Zuschlag oder eine Ablehnung; als Bieter sind Sie so lange an Ihr Gebot gebunden.

Jeder Auktionszuschlag ist bindend und verpflichtet grundsätzlich zur Abnahme!

Liegt das Höchstgebot unter dem angegebenen Mindestpreis, kommt ein Kaufvertrag mit dem Verkäufer nur vorbehaltlich unserer schriftlichen Erklärung zustande.

Aufgeld und Zahlung

Der Kaufpreis („Gesamtpreis“) setzt sich zusammen aus der Zuschlagssumme zuzüglich des Aufgeldes (Auktionsgebühr) in Höhe von 18 % zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Die Zuschlagssumme wird — sofern nichts anderes angegeben ist — netto ausgewiesen.

Der Gesamtpreis ist mit Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder durch Überweisung. Die Ware kann erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages abgeholt werden; maßgeblich ist der Zahlungseingang bei uns.

Besichtigung und Abholung

Wir raten grundsätzlich zu einer Besichtigung, um einen optischen Eindruck, den aktuellen tatsächlichen Zustand und die Gegebenheiten zur eventuellen Demontage und Verladung der Positionen zu bekommen. Die Besichtigungszeiten und der Besichtigungsort werden auf unserer Homepage veröffentlicht; Termine werden vorab abgesprochen.

Die Übergabe der Ware erfolgt an ihrem jeweiligen Standort. Alle angebotenen Gegenstände werden auf Funktion grundsätzlich nicht geprüft, soweit nichts anderes in den Beschreibungen der Positionen angegeben ist — Verkauf „wie gesehen, ohne Gewähr“.

Vollständige Bedingungen

Diese Seite fasst die wichtigsten Punkte zusammen. Maßgeblich ist der vollständige Text unserer Allgemeinen Verkaufs- und Versteigerungsbedingungen (AGB), insbesondere § 2 (Vertragsschluss und Teilnahme), § 3 (Preise und Zahlungsbedingungen) und § 9 (Durchführung von Online-Versteigerungen).